Umlegungsverfahren
Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Frau Basener | 08432 9412-100 |