Vereinszuschuss

Information für alle Vereine

Burgheimer Vereine erhalten für Investitionen, unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Gemeinderats im Einzelfall und der finanziellen Möglichkeiten des Marktes Burgheim, einen Zuschuss.

Um über einen Zuschuss beschließen zu können ist der entsprechende Zuschussantrag schriftlich von der Vereinsführung und vor Beginn der investiven Maßnahme bei der Marktgemeinde Burgheim einzureichen.

Die durch den Verein nachgewiesene Investitionssumme abzüglich öffentlicher Zuschüsse (von Landkreis, Bund, Land etc.) oder Förderungen durch öffentlichkeitsgleiche Institutionen (wie Interessens- oder Sportverbände etc.) ergibt die Bemessungssumme für den gemeindlichen Zuschuss. Zinsvergünstigte Darlehen, bspw. mit Zweckbindung, Spenden, Zuwendungen von privaten Sponsoren und dergleichen bleiben hierbei unberücksichtigt.

Die Regelung zur Deckelung der Zuwendungssumme gilt weiterhin. Die Auszahlung des Zuschussbetrages erfolgt prinzipiell in drei Raten. 

Anschrift:
 

Markt Burgheim
Marktplatz 13
86666 Burgheim
Digitales Amt   RSP - Grafik   Siegel Kommunale IT-Sicherheit   CISIS12 Zertifizierung

Öffnungszeiten:

vormittagsnachmittags
Montag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch-
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
 

Die nächsten Schließtage im Rathaus & Bürgerbüro:

Am Mitwoch, den 27.11.2024 sind wir aufgrund eines Softwareupdates an unserer Telefonanlage bis ca. 09:00 Uhr leider nicht erreichbar.

Die Bücherei ist dieses Jahr noch bis Freitag, 20.12.2024 geöffnet und begrüßt Sie im neuen Jahr wieder am Mittwoch, den 08.01.2025!

Bauernregel
"Novembernebel bringen viel, doch der Winter ist kein Spiel."
(Quelle: KI)