Infos und Hilfe - Übermittlungssperre/n online beantragen!

Worum geht's?

Sie haben die Möglichkeit der Weitergabe Ihrer Daten für folgende Zwecke bei Ihrer Meldebehörde zu widersprechen:

  • Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 1 i. V. m. § 42 Abs. 3 BMG)
  • Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
  • Weitergabe von Daten für den Fall eines Altersjubiläums (z. B. 80. Geburtstag) (§ 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
  • Weitergabe von Daten für den Fall eines Ehejubiläums (z. B. 50. Hochzeitstag) (§ 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
  • Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
     

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und Ihre Anschrift für die Einrichtung der Übermittlungssperre/n angeben werden.
Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt.
Bitte drucken Sie dieses aus reichen es unterschrieben beim Markt Burgheim ein.


Was kostet der Eintrag der Übermittlungssperre/n?

Der Eintrag der Übermittlungssperre/n ist kostenlos.


RSP - Icon
HIER geht's zum Online-Antrag


 


Ihre Ansprechpartnerinnen finden Sie unter:

Bürgerbüro

Anschrift:
 

Markt Burgheim
Marktplatz 13
86666 Burgheim
Digitales Amt   RSP - Grafik   Siegel Kommunale IT-Sicherheit   CISIS12 Zertifizierung

Öffnungszeiten:

vormittagsnachmittags
Montag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch-
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
 

Die nächsten Schließtage im Rathaus & Bürgerbüro:

Am Mitwoch, den 27.11.2024 sind wir aufgrund eines Softwareupdates an unserer Telefonanlage bis ca. 09:00 Uhr leider nicht erreichbar.

Die Bücherei ist dieses Jahr noch bis Freitag, 20.12.2024 geöffnet und begrüßt Sie im neuen Jahr wieder am Mittwoch, den 08.01.2025!

Bauernregel
"Novembernebel bringen viel, doch der Winter ist kein Spiel."
(Quelle: KI)