Infos und Hilfe - Auskunftssperre online beantragen!

Worum geht's?

Wenn eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen besteht, kann auf Antrag eine Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 BMG eingerichtet werden.
 

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und Ihre Anschrift für die Einrichtung der Auskunftssperre angeben werden.
Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt.
Bitte drucken Sie dieses aus reichen es unterschrieben beim Markt Burgheim ein.


Was kostet der Eintrag der Auskunftssperre?

Der Eintrag der Auskunftssperre ist kostenlos.


RSP - Icon
HIER geht's zum Online-Antrag

 

Ihre Ansprechpartnerinnen finden Sie unter:

Bürgerbüro

Anschrift:

Markt Burgheim
Marktplatz 13
86666 Burgheim
Digitales Amt   RSP - Grafik   Siegel Kommunale IT-Sicherheit   CISIS12 Zertifizierung

Öffnungszeiten:

vormittagsnachmittags
Montag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch-
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
 

Die nächsten Schließtage im Rathaus & Bürgerbüro:

Die Bücherei ist dieses Jahr noch bis Freitag, 20.12.2024 geöffnet und begrüßt Sie im neuen Jahr wieder am Mittwoch, den 08.01.2025!

Bauernregel
"Wie der Dezember sich zeigt, so der Januar oft neigt."
(Quelle: KI)