Infos und Hilfe - Gewerbezentralregister online beantragen!

Worum geht's?

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Auskunft - bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z. B. Krankheit) - aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen.
Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Die Auskunft kann z. B. zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt werden, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.
 

Was wird benötigt?

Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und Ihre Anschrift eingegeben werden.
Außerdem muss der Verhinderungsgrund und der Zweck der Ausstellung angegeben werden.
 

Was kostet die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?

Die Gebühr beträgt 13,00 €.


RSP - Icon
HIER geht's zum Online-Angebot

 

Ihre Ansprechpartnerinnen finden Sie unter:

Bürgerbüro

Anschrift:

Markt Burgheim
Marktplatz 13
86666 Burgheim
Digitales Amt   RSP - Grafik   Siegel Kommunale IT-Sicherheit   CISIS12 Zertifizierung

Öffnungszeiten:

vormittagsnachmittags
Montag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch-
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr14:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr
 

Die nächsten Schließtage im Rathaus & Bürgerbüro:

Die Bücherei ist dieses Jahr noch bis Freitag, 20.12.2024 geöffnet und begrüßt Sie im neuen Jahr wieder am Mittwoch, den 08.01.2025!

Bauernregel
"Wie der Dezember sich zeigt, so der Januar oft neigt."
(Quelle: KI)