Bekanntmachung Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Burgheim vom 26.11.2024
B E K A N N T M A C H U N G
Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze
des Marktes Burgheim (Hebesatzsatzung)
Der Marktgemeinderat Burgheim hat in seiner Sitzung vom 25.11.2024 die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Burgheim (Hebesatzsatzung) beschlossen.
Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Burgheim (Hebesatzsatzung) liegt in der Zeit vom
Donnerstag, 28.11.2024 bis einschließlich Freitag, 13.12.2024
im Rathaus, Marktplatz 13, 86666 Burgheim, Kämmerei / Kasse (Zimmer-Nr. 7/EG), für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme aus.
Jedermann kann die Satzung während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags zusätzlich von 14.00 bis 16.00 und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Sollte es Personen aufgrund einer Behinderung nicht möglich sein, ohne Hilfeleistung eine Einsichtnahme vorzunehmen, bieten wir jederzeit Hilfestellung an.
Wir gewährleisten auch in diesem Falle einen uneingeschränkten Zugang zu den Unterlagen. Wir bitten um kurze telefonische oder anderweitige Information, sofern Sie Hilfe benötigen (Tel. 08432 9412-100).
Darüber hinaus kann die Satzung in der jeweils gültigen Form während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Geschäftsleitung des Marktes Burgheim eingesehen werden.
Außerdem kann die Satzung auf der Homepage des Marktes Burgheim unter https://www.burgheim.de/Aktuelles-und-Service/Satzungen-Verordnungen.htm? zu jeder Zeit eingesehen werden.
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Burgheim, den 26.11.2024