Versand der Grundsteuerbescheide
Neue Grundsteuerbescheide werden ab dem 8. Januar 2025 versandt
Grundstückseigentümer bekommen in den kommenden Tagen Post von dem Markt Burgheim:
Aufgrund der Grundsteuerreform werden neue Grundsteuerbescheide verschickt.
Die Steuer berechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag, den die Betroffenen durch das zuständige Finanzamt mitgeteilt bekommen, und aus dem Hebesatz des Marktes Burgheim der im Dezember 2024 neu festgelegt wurde. Dieser liegt für die Grundsteuer A jetzt bei 350 v.H. (vorher 310 v.H.) und für die Grundsteuer B bei 250 v.H. (vorher 310 v.H.).
Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fällen zu Verzögerungen kommen kann. Wenn Sie keinen Bescheid erhalten, liegt dies daran, dass vom Finanzamt noch kein Messbetrag festgesetzt wurde. Sobald dieser vorliegt, werden auch die restlichen Grundsteuerbescheide erstellt und an die Grundstückeigentümer verschickt.
Sollte es Fragen oder Unstimmigkeiten in Bezug auf den vom Finanzamt errechneten Grundsteuermessbetrag geben, können Bürgerinnen und Bürger sich postalisch oder per Elster direkt an das zuständige Finanzamt wenden.