Vereinszuschuss
Information für alle Vereine
Burgheimer Vereine erhalten für Investitionen, unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Gemeinderats im Einzelfall und der finanziellen Möglichkeiten des Marktes Burgheim, einen Zuschuss.
Um über einen Zuschuss beschließen zu können ist der entsprechende Zuschussantrag schriftlich von der Vereinsführung und vor Beginn der investiven Maßnahme bei der Marktgemeinde Burgheim einzureichen.
Die durch den Verein nachgewiesene Investitionssumme abzüglich öffentlicher Zuschüsse (von Landkreis, Bund, Land etc.) oder Förderungen durch öffentlichkeitsgleiche Institutionen (wie Interessens- oder Sportverbände etc.) ergibt die Bemessungssumme für den gemeindlichen Zuschuss. Zinsvergünstigte Darlehen, bspw. mit Zweckbindung, Spenden, Zuwendungen von privaten Sponsoren und dergleichen bleiben hierbei unberücksichtigt.
Die Regelung zur Deckelung der Zuwendungssumme gilt weiterhin. Die Auszahlung des Zuschussbetrages erfolgt prinzipiell in drei Raten.