Infos und Hilfe - Übermittlungssperre/n online beantragen!
Worum geht's?
Sie haben die Möglichkeit der Weitergabe Ihrer Daten für folgende Zwecke bei Ihrer Meldebehörde zu widersprechen:
- Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 1 i. V. m. § 42 Abs. 3 BMG)
- Weitergabe von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
- Weitergabe von Daten für den Fall eines Altersjubiläums (z. B. 80. Geburtstag) (§ 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
- Weitergabe von Daten für den Fall eines Ehejubiläums (z. B. 50. Hochzeitstag) (§ 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
- Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
Was wird benötigt?
Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und Ihre Anschrift für die Einrichtung der Übermittlungssperre/n angeben werden.
Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt.
Bitte drucken Sie dieses aus reichen es unterschrieben beim Markt Burgheim ein.
Was kostet der Eintrag der Übermittlungssperre/n?
Der Eintrag der Übermittlungssperre/n ist kostenlos.