Infos und Hilfe - Auskunftssperre online beantragen!
Worum geht's?
Wenn eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen besteht, kann auf Antrag eine Auskunftssperre gemäß § 51 Abs. 1 BMG eingerichtet werden.Was wird benötigt?
Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und Ihre Anschrift für die Einrichtung der Auskunftssperre angeben werden.
Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt.
Bitte drucken Sie dieses aus reichen es unterschrieben beim Markt Burgheim ein.
Was kostet der Eintrag der Auskunftssperre?
Der Eintrag der Auskunftssperre ist kostenlos.